Sehr geehrte Gäste,
aktuelle Informationen zu den Corona-Verordnungen der Bundesregierung und der Landesregierung Baden-Württemberg.
Aktuell haben wir keine Corona Auflagen mehr zu beachten.
Wir freuen uns sehr, Sie wieder ohne Kontrolle und Maske begrüßen zu dürfen.
Mit Beschluss vom 19. Juli 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.
Die Änderung tritt am 25. Juli 2022 in Kraft.
Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 22. August 2022 verlängert.
Corona Regeln ab 23. Februar 2022
Aktuell gilt 3G und FFP2 Maskenpflicht. Keine Kontaktdatenerfassung mehr notwendig.
Geimpfte und Genesene haben ohne Einschränkungen Zugang, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen.
Ungeimpften ist der Zugang zum Innen- und Außenbereich nur mit einem negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis gestattet.
Ein Antigen-Schnelltest kann vor Ort, bei uns im Hotel durchgeführt werden. (Kosten Euro 5,--)
Auszug aus der Verordnung
Welche Kontrollpflichten gelten für Gastronomen und Hoteliers?
Gastronomen und Hoteliers haben weitreichende Kontrollpflichten gegenüber ihren Gästen.
Bei Veranstaltungen und Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen grundsätzlich alle Teilnehmer
einen Geimpften-, einen Genesenen- oder einen negativen Testnachweis (Antigen- oder PCR-Test) vorweisen.
Gäste sind verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen:
Vollständig Geimpfte und Genesene müssen vor Zugang zur Einrichtung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung die abgeschlossene
Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenennachweise gelten max. 90 Tage lang.
Sie haben ihren Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache ausgedruckt oder digital vorzulegen. Impfnachweise sind in elektronisch auslesbarer Form vorzulegen.
Ungeimpfte müssen einen auf sie ausgestellten Testnachweis (Antigen- oder PCR-Test) vorlegen.
Von der Vorlagepflicht in elektronisch auslesbarer Form befreit sind Personen, wenn sie nicht Bürger eines EU-Mitgliedsstaates sind, keinen Wohnsitz innerhalb der EU haben, außerhalb der EU geimpft worden sind; trotzdem müssen diese Personen aber einen entsprechenden Impfnachweis vorlegen und sich ausweisen.
Betreiber sind verpflichtet, Ausweise zu kontrollieren:
Gastronomen und Hoteliers müssen sich bei der Kontrolle der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vom Gast ein amtliches Ausweisdokument im Original vorlegen lassen, um zu überprüfen, ob der Gast identisch ist mit dem auf ihn ausgestellten Nachweis. Ist der Gast persönlich bekannt, bedarf es keiner Kontrolle des Ausweises
Betreiber sind verpflichtet, die Nachweis elektronisch zu überprüfen:
Gastronomen und Hoteliers haben die Zugangsnachweise elektronisch zu überprüfen (Echtheit der Signatur). Dies ist hinsichtlich des Impfnachweises durch den standardisierten EU-Impfnachweis, der beispielsweise mit der Cov-Pass-Check-App des RKI verifiziert werden kann, der Fall.
Neben den bekannten Apps ist aber auch die Vorlage des Ausdrucks des digitalen Impfnachweises (mit QR-Code) zulässig, es besteht also keine Pflicht bestimmte Apps zu nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung.
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28. Januar 2022
Aktuell gilt 2G und FFP2 Maskenpflicht. Keine Personenbegrenzung
Um einen reibungslosen und schnellen Zutritt ins Restaurant zu gewährleisten, bitten wir Sie die Nachweise am Eingang in Digitaler Form sowie den Personalausweis bereitzuhalten.
Ihre Kontaktdaten erfassen wir digital mit der Lucca App oder klassisch mit Stift und Papier.
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Änderungen ab 27.12.2021 Alarmstufe II:
Sperrzeit im Restaurant 22:30 Uhr. (Silvester 1 Uhr)
d.H. ab 22:30 darf kein Gast mehr im Restaurant sein. Dies gilt auch für Hotelgäste
Für Geimpfte und Genesene gilt nun 2G-Plus, d.h. auch Geimpfte und Genesene benötigen neben ihrem Impf- und Genesenennachweis noch einen negativen Antigen- oder PCR-Test.
Von dieser Testpflicht bei 2G-Plus sind nur noch ausgenommen:
Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt
Geimpfte, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
Genesene, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt
Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischungsimpfung vorliegt
Ungeimpften Personen ist der Zutritt nicht gestattet.
Sonderfall:
Minderjährige und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Glaubhaftmachung durch ärztliche Bescheinigung) dürfen die Gastronomie besuchen, wenn sie einen negativen Antigen-Testnachweis vorzeigen können, das gilt in allen drei Stufen.
Neu: Eingeschränkte Öffnungszeiten
Für die Gastronomiebetriebe (auch Hotelrestaurants) gelten nun eingeschränkte Öffnungszeiten, d.h. für der Betrieb gilt eine Sperrzeit von 22.30 – 5.00 Uhr, lediglich in der Silvesternacht beginnt diese erst um 1.00 Uhr.
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Ab Mittwoch den 24.11.2021 gilt die Coroa Alarmstufe 2
Zusätzlich zu den Auflagen der Alarmstufe muss auch der Personalausweis im Original vorgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung.
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Seit Mittwoch den 17.11.2021 gilt die Corona Alarmstufe
Zutritt zum Restaurant ist nur Geimpften oder Genesenen gestattet.
Hotelgäste ohne Nachweis benötigen einen PCR Test nicht älter als 48 Stunden.
Allerdings ist Ihnen der Zutritt zum Restaurant nicht gestattet. Dies gilt auch für das Frühstück.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Um einen reibungslosen und schnellen Zutritt ins Restaurant zu gewährleisten, bitten wir Sie die Nachweise am Eingang bereitzuhalten.
Ihre Kontaktdaten erfassen wir digital mit der Lucca App oder klassisch mit Stift und Papier.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung.
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2.November 2021
Ab Mittwoch den 03.11.2021 gilt in Baden-Würthemberg die Corona-Warnstufe.
Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder mit Personen mit einem negativen PCR Test(max 48h) Zutritt zum Restaurant haben.
Bei Hotelgästen ist ein Antigentest ausreichend.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Um einen reibungslosen und schnellen Zutritt ins Restaurant zu gewährleisten, bitten wir Sie die Nachweise am Eingang bereitzuhalten.
Ihre Kontaktdaten erfassen wir digital mit der Lucca App oder klassisch mit Stift und Papier.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landesregierung.
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28.10.2021
Bei uns gilt die 3 "G" Regel.
Ohne einen gültigen Impf/Genesenennachweis oder Antigentest erhalten Sie keinen Zugang zum Restaurant.
Um einen reibungslosen und schnellen Zutritt ins Bierhäusle zu gewährleisten, bitten wir Sie die Nachweise am Eingang bereitzuhalten.
Ihre Kontaktdaten erfassen wir digital mit der Lucca App oder klassisch mit Stift und Papier.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
15.08.2021
Ab Montag den 16. August 2021 ist für den Innenbereich ein Nachweis über die drei "G" vorgelegten.
Dies gilt für Hotel und Restaurant Gäste.
Auf der Gartenterasse ist kein Nachweis von Nöten.
Zur Kontaktnachverfolgung sind wir verpflichtet Ihre Daten aufzunehmen.
Wir empfehelen Ihnen hierfür die Luca-App.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Kontaktbeschränkung und die Abstandsregel wurde aufgehoben
28.06.2021
Kein Nachweis der drei"G´s" mehr erforderlich.
Bei Inzidenzzahlen unter 35 wird kein Impf-Nachweis etc. mehr benötigt um im Innenbereich essen zu gehen.
Dies gilt auch für Hotelgäste.
Die Maskenpflicht besteht weiterhin.
Bei Inzidenzzahlen unter 10 dürfen 25 Personen aus verschiedenen Haushalten zusammen an einem Tisch sitzen.
Ihre Kontaktdaten müssen weiterhin erfasst werden. Wir empfehlen die Lucca APP.
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06.06.2021
Ab Montag den 7.06.2021 benötigt man keinen Nachweis mehr im Aussenbereich
und wir dürfen wieder länger als bis 22 Uhr geöffnet haben.
Öffnungszeiten Aussengastronomie:
Dienstag bis Donnerstag bis 22:30 Uhr
Freitag und Samstag bis 23:30 Uhr
Beachten Sie bitte, daß wir Sie weiterhin ohne Nachweis (die 3 "G") nicht im Restaurant bedienen dürfen.
Das bedeutet: bei einsetzendem Regen oder wenn wir die Terasse schließen müssen, Sie
nicht ins Restaurant dürfen.
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29.05.2021
Seit Samstag den 29.Mai dürfen wir unser Restaurant wieder bis 22 Uhr öffnen.
Max 10 Personen aus 3 Haushalten dürfen zusammen an einem Tisch sitzen.
Vollständig geimpfte Personen und Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die allgemeinen "Einlasskontrollen" bestehen weiterhin.
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15.05.2021
Es ist soweit.
Wir öffnen unter Einhaltung der Hygienevorschriften am Dienstag den 18. Mai ab 17 Uhr.
Bitte betrachten Sie die aktuellen Zugansregeln:
Nur „geimpfte“, „genesene“ oder „negativ getestete“ Gäste haben Zutritt.
Nachweis:
Vollständig Geimpfte: Impfpass, auf dem die zweite Impfung mind. 14 Tage alt ist
Genesene: positives PCRTestergebnis, das mindesten 28 Tage, aber nicht älter als 6 Monate ist
Negativ Getestete: mit Testbescheinigung nicht älter als 24h z.B. von Testzentrum (1x die Woche kostenlos),
Arbeitgeber des Gastes oder Dienstleister (z.B.Frisör, Einzelhandel, Gastronom…).
Privat durchgeführte Selbsttestes berechtigen nicht zum Eintritt.
Bite beachten Sie das wir vor Ort keine Tests durchführen können.
Zur Kontaktnachverfolgung sind wir verpflichtet Ihre Daten aufzunehmen.
Wir empfehelen Ihnen hierfür die Luca-App. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Es gelten weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Somit dürfen insgesamt 5 Personen aus maximal zwei Haushalten zusammen an einem Tisch sitzen.
Besteht der Haushalt aus mehr als 5 Person, darf maximal noch 1 weitere Person aus einem anderen Haushalt hinzukommen.
Nicht mitgezählt werden außerdem Kinder einschließlich 14 Jahren und alle vollständig Geimpfte und Genesene.
Ab 21 Uhr müssen alle Gäste unsere Restaurant verlassen haben.
Wir empfehlen telefonisch zu reservieren.
Da wir noch nicht absehen können wie lange die Einschränkungen noch bestehen, halten wir eine reduziere Speisekarte bereit.
Weiter Informationen der Landesregierung.
Übersicht/Stufenplan
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24.03.2021
Die Aussengastronomie bleit weiterhin geschlossen. Warten wir auf den 18. April, was dann entschieden wird.
Durch das rapide Ansteigen der Fallzahlen rechnen wir aber nich mit einer Lockerung.
Über die Ostertage ist das Hotel geschlossen.
Take Away bieten wir am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag
von 11:00 bis 14.30 und 17:00 bis 20.00 an.
Am Ostersamstag vom 17:00 bis 20:00 Uhr.
Bleiben Sie gesund
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04.03.2021
Für die Gastronomie gibt es keine Änderungen.
Evtl. dürfen wir ab 22 März die Gartenwirtschaft öffnen.
Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar. Gartenwirschaft geöffnet, Restaruant geschlossen.
Fallbeispiel. 60 Personen sitzen in der Gartenwirtschaft zum Essen. Es beginnt zu regnen.
In diesem Fall gehen Sie ins Restaurant und essen weiter.
Nach der aktuellen Verordnung bleiben Sie im Regen sitzen oder gehen nach Hause.
Nicht wirklich zu Ende gedacht.
Hoffen wir das Beste.
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20.01.2021
Der Lockdown wurde bis bis auf weiteres verlängert.
Wir hofffen sehr, dass wir Sie ab März wieder in unseren Räumlichkeiten verwöhnen dürfen.
Bleiben Sie gesund.
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05.01.2021
Der Lockdown wurde bis Ende Januar 2021 verlängert.
Beherbergungen sind weiterhin nur noch für zwingend notwendige Zwecke wie Dienstreisen erlaubt.
Unsere Hotelgäste können von 17:30 bis 21 Uhr im Restaurant essen.
Von Dienstag bis Samstag bis Ende der Schließung bieten wir Abends ein Abholservice an.
Abhohlzeiten sind von 17 Uhr bis 20:00 Uhr (Dienstag bis Samstag)
Telefonische Bestellung nehmen wir den ganzen Tag unter der Rufnummer 0761 88300 entgegen.
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27.12.2020
Vom 30.12.2020 bis Sonntag 03.01.2021 bleibt unser Hotel geschlossen.
Abhohlservice (Take away) bis 31.12.2020 und wieder ab Dienstag 05.01.2021 möglich.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch, Gesundheit und viel Rückenwind für 2021.
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03.12.2020
Auf Grund von behördlichen Auflagen bleibt unser Restaurant bis 10. Januar 2021 geschlossen.
Somit sind alle Tischreservierungen bis 10.01.0201 automatisch storniert.
Unseren Abholservice bieten wir weiterhin von Dienstag bis Samstag an.
An Heiligabend und am 1. Januar ist unser Haus geschlossen.
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01.11.2020
Beherbergungen sind nur noch für zwingend notwendige Zwecke wie Dienstreisen erlaubt.
Unsere Hotelgäste können von 17:30 bis 21 Uhr im Restaurant essen.
Ab Dienstag den 3. November bis Ende der Schließung bieten wir Abends ein Abholservice an.
Abhohlzeiten sind von 17 Uhr bis 20:00 Uhr (Dienstag bis Freitag)
Telefonische Bestellung nehmen wir den ganzen Tag unter der Rufnummer 0761 88300 entgegen.
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung.
Familie Schweier und das Bierhäusle Team
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September 2020
Wir freuen uns sehr, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter ist uns sehr wichtig. Mit Sorgfalt in allen Bereichen und strenger Hygiene werden wir unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht. Bitte unterstützen Sie uns dabei und halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein.
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst, die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und für die Einhaltung der nachfolgenden Punkte.
Anreise
Laut staatlicher Vorgabe dürfen Beherbergungsbetriebe aus Baden-Württemberg keine Gäste aufnehmen, die aus einem Land anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, welches vom BMI als Risikogebiet eingestuft ist.
Ausnahme: Negativer Coronatest nicht älter als 48 Stunden
Aktuelle Vorordnung Landesregierung BW mit den Bestimmungen und Ausnahmeregelungen
Regelungen für Einreisende nach Deutschland im Zusammenhang mit Covid 19
Rezeption
♦ An der Rezeption muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
♦ Dieser Mund-Nasen-Schutz sollte auch innerhalb des Hauses immer dann getragen
werden wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
(z. B. Fluren, Treppenhäusern, Lifte, öffentliche Toiletten).
♦ Die allgemeinen Abstandsregelungen von mind. 1,5 m sind zu wahren.
♦ Auch bei der Nutzung unserer Lifte ist der Mindestabstand beim Warten zu beachten.
♦ Immer nur ein Hausstand sollte gleichzeitig den Lift nutzen.
Hygiene-Maßnahmen
♦ Händehygiene einhalten
♦ Kontaktbeschränkungen beachten
♦ Auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten
♦ Nies- und Hustenetikette wahren
♦ Bitte halten Sie auch am Frühstücksbüfett 1,5 m Abstand ein und benutzen Sie Ihren MNS.
♦ Bitte benutzen Sie am Frühstücksbüfett die Ihnen zur Verfügung gestellten Einweghandschuhe
♦ Im Aussenbereich unserer Gartenterrasse haben wir extra ein Handwaschbecken installiert
Restaurant
♦ Sperrstunde. Von 23 bis 6 Uhr müssen wir unser Restaurant schließen
Weitere Informationen: Webseite der Stadt Freiburg https://www.freiburg.de/pb/1617538.html
♦ Kontaktdaten: Soweit nicht bereits bekannt werden diese vor dem betreten des Restaurants erfragt.
Folgende Daten werden von allen Gästen erhoben.
Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit
♦ Wir bitten Sie auf dem Weg ins Restaurant einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
♦ Vor dem Betreten des Restaurants bitten wir Sie die Hände zu desinfizieren.
♦ Beim Frühstück ist freie Tischwahl. Mittags und Abends wird Ihnen ein Tisch zugewiesen.
♦ An den Tischen im Restaurant muss kein MNS getragen werden.
Tische rücken war angesagt.
Auf Grund der Corona Verordnung für Gaststätten haben wir unser Sitzplatzkontingent verringert.
Seit dem 19.10.2020 dürfen maximal 10 Personen an einem Tisch sitzen.
Ausnahmen gelten nur wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich
♦ in gerader Linie verwandt sind
♦ Geschwister und deren Nachkommen sind oder
♦ höchstens zwei Haushalten angehören
♦ einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner
Wir empfehlen vorab telefonisch zu reservieren. 0761 88300
Da wir die aktuelle Situation nicht abschätzen können, bieten wir bis auf weiteres eine reduzierte Speisekarte an. Unsere Speise und Getränkekarte haben wir digitalisiert. Auf jedem Tisch steht ein Hinweis mit dem per QR Code.
Gerne reichen wir Ihnen auch eine desinfizierte Karte falls Sie lieber klassisch "blättern" möchren.
Selbstverständlich halten wir die von der Regierung auferlegten Hygienemaßnamen mit unserem Hygienekonzept im Bierhäusle ein.
Wir freuen uns Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Bitte bleiben Sie gesund.